Schulinfo von A-Z


Anmeldungen

Im Jänner werden die Eltern von schulpflichtigen Kindern des Schulsprengels von der Schulleiterin aufgefordert, ihr Kind an der zuständigen Schule einzuschreiben.

 

Aufnahme in die Grundschule

Kinder, die bis zum 31. August das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden dann am 1. September schulpflichtig und müssen angemeldet werden. Jüngere Kinder können auf Antrag eingeschult werden, wenn sie die erforderliche Schulfähigkeit aufweisen. Darüber befindet die/der Schulleiter(in).

 

Arbeitspläne

Unsere Kinder sollen frühzeitig lernen, ihre Unterrichtsarbeit zu planen, ihr Lernen selbst in die Hand zu nehmen und ihre Leistungen zu kontrollieren. Dazu dienen die Arbeitspläne.

 

Aufsichtspflicht

Die Kinder unterliegen in der Schule der Aufsichtspflicht der Lehrer. Diese beginnt um 7 Uhr 50 und endet mit Unterrichtsende. Die Kinder haben den Anweisungen jedes Lehrers zu folgen. Ein Verlassen des Schulgebäudes oder des Schulhofes während der Pausen ist strikt untersagt.

 

Ausflüge/Wanderungen

werden in der Regel von den einzelnen Klassen geplant und durchgeführt. Schulwanderungen und Schulfahrten sind vom Schulforum beschlossene Schulveranstaltungen, welche den Unterricht bereichern und dadurch ergänzen.

 

Beurlaubungen

der Kinder vom Unterricht können aus bestimmten Gründen bis zu einem Tag bei der Klassenlehrerin, bis zu einer Woche bei der Schulleiterin, darüber hinaus beim Bildungsdirektion beantragt werden.

 

Digitale Medien

Der Computer bzw. das iPad ist für die Kinder ein Werkzeug, ein Hilfsmittel, das sie bei ihren Vorhaben einsetzen. Die Computer und die iPads stehen in den Klassen zur Verfügung. Die Kinder nutzen die digitalen Medien für Recherchen im Sachunterricht, zum Üben der Lernwörter, für Mathematik , Lesen, Englisch, BE.

 

Draußen spielen

Kinder brauchen viel Bewegung. Sie brauchen die frische Luft und müssen sich austoben. Deshalb verzichten wir nur bei extrem schlechtem Wetter auf die Hofpause. Wir bitten Sie auch, Ihr Kind der Jahreszeit und dem Wetter entsprechend zu kleiden.

 

Einschulung

Unsere neuen Schüler sollen sich vorher auf unsere Schule einstellen können. Daher laden wir sie im Jänner/Februar zur Schuleinschreibung ein. Weiters gibt es Juni einen Schnuppertag für die zukünftigen Schüler unserer Schule. Für die Eltern der Schulneulige findet ebenfalls noch vor den Sommerferien der 1. Elternabend statt. Es gibt Informationen zum Unterricht, Vorstellung der Klassenlehrerin und eine Materialliste.

 

Elternabende

Elternabende dienen der Aussprache und Information. Eltern sollen Informationen über den laufenden und geplanten Unterricht erhalten. Besondere Vorhaben sollen besprochen werden, ebenso Erziehungsprobleme oder Verhaltensweisen der Kinder.

 

Elternmitarbeit

Wir wünschen uns sehr, dass Eltern, die Zeit und Lust dazu haben, an unserem Schulleben teilnehmen, indem sie

  • uns bei Wandertagen und Lehrfahrten begleiten
  • bei Festen und Feiern tatkräftig mithelfen
  • Vorschläge und Ideen einbringen
  • ihre Wünsche ausdrücken

 

Elternsprechtage

Elternsprechtage finden zweimal im Jahr statt. Zu Aussprachen können auch die Sprechstunden der Lehrerinnen genutzt werden. In der Grundstufe I und II gibt es in jedem Semester ein KEL (Kind-Eltern-Lehrer) - Gespräch.

 

Elternverein

Der Elternverein der Schule ist sehr aktiv. Er unterstützt und finanziert besondere Vorhaben, sorgt bei Feiern und Festen für Speis und Trank u.v.m. Wir bitten alle Eltern, die Zeit und Interesse haben, den Elternverein tatkräftig zu unterstützen. Es kommt auch Ihrem Kind zugute.

 

Entschuldigung

Telefonische Krankmeldung oder schriftliche Mitteilung im Anschluss an die Krankheit sind möglich. Krankmeldung auch über SchoolFox möglich.

 

Feiern

Wir feiern besondere Anlässe in der Klasse oder mit der ganzen Schule.

 

Ferien

Über die Ferientermine werden Sie zu Beginn des Schuljahres informiert.

 

Gottesdienste

Bei uns viermal im Schuljahr: zu Schulbeginn, Weihnachten, Ostern und Schulschluss.

 

Hausaufgaben

ergänzen die Arbeit in der Schule und dienen der Übung. Ihr Kind sollte im 1. und 2. Schuljahr 30 Minuten dafür nicht überschreiten, im 3. und 4. Schuljahr nicht länger als 60 Minuten brauchen. Hat Ihr Kind Schwierigkeiten, die Aufgabe selbständig zu erledigen, nehmen Sie bitte mit der Klassenlehrerin Kontakt auf.

 

Häuslicher Unterricht

Die Kinder, die den häuslichen Unterricht nach dem Vorschulstufenlehrplan in Anspruch genommen haben, sind im folgenden Schuljahr entweder in die 1. Schulstufe aufzunehmen oder sie können im häuslichen Unterricht bleiben. Am Ende der 1. Schulstufe ist eine Externistenprüfung an einer Volksschule abzulegen.

 

Kakao- bzw. Milch

Für die Pause können die Kinder Getränke bestellen. Die Klassenlehrerinnen sammeln jeweils für zwei Monate das Geld ein. Bitte das Geld passend abgezählt mitgeben.

 

Lernzielkontrollen

In einigen Lernbereichen, wie Mathematik, Deutsch und Sachunterricht werden Lernzielkontrollen geschrieben, um den Lernerfolg eines kurzen Unterrichtsabschnittes zu überprüfen.

 

Material

Die Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder mit dem erforderlichen Schulmaterial auszustatten und für die Vollzähligkeit zu sorgen. Zu Schuljahresbeginn gibt es jeweils eine Lehrbehelfsliste.

 

Musik

Musikalische Fähigkeiten und Talente werden an unserer Schule besonders gefördert. Neben dem Musikunterricht gibt es auch noch den Schulchor.

 

Nikolaus

Der Nikolaustag wird in den Klassen gefeiert. Der Elternverein sorgt dafür, dass ein Nikolaus kommt und für jedes Kind ein Sackerl hat.

 

Partnerarbeit

bedeutet, dass Kinder zu zweit zusammenarbeiten, z.B. Rechenaufgaben wechselweise rechnen bzw. überprüfen, bei Diktaten einer dem anderen diktiert, dass wechselweise kontrolliert wird, bei Sachunterrichtsaufgaben gemeinsam nach Lösungen oder Antworten gesucht wird. Partnerschaft erfordert Anpassung, Toleranz, Kompromissfähigkeit, Teamgeist, aber auch Durchsetzungsvermögen – alles Fähigkeiten, die unsere Kinder später dringend brauchen können.

 

Pausen

Nach der zweiten Stunde haben die Kinder 20 Minuten Pause. Sie können in Ruhe jausnen und anschließend im Schulhof spielen.

 

Religionsunterricht

An unserer Schule gibt es zur Zeit nur röm. kath. Religionsunterricht.

 

Schularbeiten

werden im 4. Schuljahr als eine weitere Form der Leistungskontrolle eingeführt.

 

Schulfest

In der Regel findet in der letzten Schulwoche gemeinsam mit dem Elternverein ein Sportfest statt.

 

Schulforum

Das Schulforum ist das wichtigste Entscheidungsgremium der Schule. Im Schulforum sitzen jeweils ein Elternvertreter jeder Klasse, die Eltervereinsobfrau und die Lehrerinnen der Schule. Die Klassenelternvertreter werden am ersten Elternabend gewählt.

 

Schulpflicht

Die Schulpflicht kann folgender Maßen erfüllt werden:

  1. Durch Besuch einer öffentlichen Volksschule
  2. Durch Besuch einer privaten Schule mit Öffentlichkeitsrecht.
  3. Durch Besuch einer Schule ohne Öffentlichkeitsrecht
    (ab der 1. Schulstufe am Ende des Schuljahres Prüfung an öffentlicher Schule).
  4. Durch häuslichen Unterricht
    (ab der 1. Schulstufe am Ende des Schuljahres Prüfung an öffentlicher Schule).

Schultasche

Achten Sie darauf, dass Ihr Kind nur die notwendigen Sachen mitnimmt. Eine zu schwere Schultasche führt zu Rücken- und Haltungsschäden.

 

Schulwartin

Unsere Schulwartin ist der gute Geist der Schule. Sie beaufsichtigt die Kinder von 6 Uhr 45  bis
15 Minuten vor Unterrichtsbeginn in der oberen Pausenhalle. In der Jausenpause verkauft sie Weckerl. Wann immer sie gebraucht wird, steht sie den Kindern und Lehrerinnen zur Verfügung.

 

Schulweg

Der Schulweg sollte dem Kind mit allen Gefahrenstellen so vertraut sein, dass es ihn alleine zurücklegen kann.

 

Unterforderung/Überforderung

Die flexible Verwendung von Lehrplaneinheiten der nächsthöheren bzw. der nächstniedrigeren Schulstufe ist zur Vermeidung von Unterforderung oder Überforderung vorgesehen. Im Falle der regelmäßigen Anwendung von anderen Lehrplaneinheiten ist das Einvernehmen mit den Eltern herzustellen. Ein Wechsel der Schulstufe kann nur erfolgen, nachdem Differenzierungs- und Individualisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden.

 

Wechsel der Schulstufe

Bis zur 3. Klasse ist ein Wechsel der Schulstufe auf Antrag der Eltern oder / der Klassenlehrerin während des Schuljahres möglich und zwar sowohl von Vorschulstufe in die 1. Schulstufe, als auch umgekehrt, bzw. von der 1. in die 2. Schulstufe und umgekehrt und von 3. in die 2. Schulstufe( Entscheidung der Schulkonferenz mit Berufungsmöglichkeit der Eltern ).

 

Versetzung

Für die Grundstufe I (Vorschulstufe, 1., 2. Schulstufe ) hat ein Kind, wenn notwendig, drei Jahre Zeit. Es gibt keine Wiederholung.

Am Ende der 3. und 4. Klasse entscheidet die Lehrerkonferenz über Versetzung bzw. Nichtversetzung. Durch das Frühwarnsystem werden Eltern rechtzeitig und ausführlich über den Schulerfolg ihres Kindes informiert. Fördermöglichkeiten werden angeboten.

 

Weiterführende Schulen

Die Grundschule endet mit dem 4. Schuljahr. Danach besuchen die Kinder je nach Begabungsrichtung die Hauptschule oder das Gymnasium. Unsere Lehrerinnen beraten die Eltern im Verlauf des 4. Schuljahres und schlagen die entsprechende Schulform für das Kind vor. Außerdem werden Kinder und Klassenlehrerin in die benachbarten Hauptschulen eingeladen zum „Schnuppern“. Alle weiterführenden Schulen bieten einen „Tag der offenen Tür“ an, den die Schüler natürlich nutzen können.

 

Zensuren

In der Grundschule sollen die Schüler allmählich auf die Bewertung ihrer Leistungen vorbereitet werden. Die Leistungsbewertung muss der Förderung des einzelnen Schülers dienen. Sie sollte in einer hilfreichen Form erfolgen, die neue Lernfreude weckt, Selbsteinschätzung ermöglicht und Erfolgszuversicht stärkt. In der 1.  Klasse gibt es weder Noten noch benotete Klassenarbeiten. Die Lernfortschritte werden bis zur 2. Klasse (1.Semester) in Lernzielkatalogen beschrieben. Ab der 2. Klasse (2. Semester) und der 3. und 4. Klasse werden die Kinder behutsam an Formen der schriftlichen Leistungsmessung mit Noten herangeführt.

 

Zeugnisse

In den Schuljahren 1 und 2 (1. Semester) erhalten die Schüler jeweils im Halbjahr und zum Ende des Schuljahres einen Lernzielkatalog. In der 2. Klasse (2. Semester) und  der 3. und 4. Klasse werden die Leistungen in den Lernbereichen durch Noten beurteilt. Die Kinder erhalten ein Zeugnis mit Ziffernbeurteilung.